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Falsche Toleranz führt bei Islamisten
Seite 1 von 1
neuester Beitrag: 11.09.02 10:32
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eröffnet am: | 10.09.02 18:11 von: | Bankerslast | Anzahl Beiträge: | 17 |
neuester Beitrag: | 11.09.02 10:32 von: | Dr.UdoBroem. | Leser gesamt: | 371 |
davon Heute: | 1 | |||
bewertet mit 0 Sternen |
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Ob das türkischstämmige Pärchen in Walldorf nun im Alleingang ein Blutvergießen plante oder Hintermänner hat bleibt offen.
Bezeichnend ist, daß sowohl das Heidelberger Pärchen als auch ein in Hamburg lebender Afghane erst nach amerikanischen Hinweisen geschnappt wurde!!!
Da läuft in Deutschland offensichtlich einiges schief. Zugleich aber dürfen radikale Islamisten weiter ihren Antiamerikanismus und Antisemitismus predigen, veröffentlichen und Kinder lehren. Bisher wurde nach Änderung des Vereinsrechtes lediglich der sogen. Kalifstaat verboten. In Berlin hat die Islamistische Föderation sogar als erste muslimische Gruppierung das Recht auf Erteilung von Religionsunterricht an öffentlichen Schulen erhalten.
Aus falsch verstandener Toleranz wird der Intoleranz alle Freiheit gegeben, die Freiheit zu bekämpfen.
Islamisten sind Rechtsradikale. Daß ausgerechnet sie von Linken unfreiwillig geschützt werden, ist eine seltsame und wenig witzige Ironie. Denn ausgerechnet die Bundesrepublik ist zur bevorzugten Basis für Terroristen aus aller Welt geworden. Warum wohl. Zur Bekämpfung braucht es keine neuen Gesetze, nur konsequente Anwendun der neuen Terror-Pakete. Aber was geschieht?
Damit aus dem Schreck von Heidelberg nicht noch ein Schrecken wird ist die Regierung aufgewacht, es ist Gefahr im Verzuge.
Danke, da bin ich lieber "Islamist", was auch immer das sein soll.
Optionen
ein radikaler Muslime bezeichnet. Also extrem rechtsgerichtet.
Dies hat absolut nichts mit den hier friedliebenden Muslimen zu tun.
Auch wenn das in Deiner schizoiden Welt etwas durcheinanderkommt.
Und Frechheit - ist relativ. Ich denke dies sind lediglich Fakten.
Viele Grüße und gute Besserung
Der Tagesspiegel
vom 2. März 2000
Religionsunterricht an Berliner
Schulen
Auch ein Pflichtfach Religion kann
die Islamistische Föderation nicht
stoppen (Kommentar)
Sybille Volkholz
Das Bundesverwaltungsgericht hat den Spruch
des OVG bestätigt, mit dem der Islamischen
Föderation der Status einer
Religionsgemeinschaft zugesprochen wurde
und damit das Recht, in der Berliner Schule
Religionsunterricht zu erteilen. Sofort wird von
den einen daraufhin die Forderung nach einem
Wahlpflichtfach Religion erneuert, die
Gegenseite antwortet mit dem Ruf nach einem
staatlichen Fach Lebensgestaltung, Ethik,
Religionskunde (LER) in der Berliner Schule.
Was würde mit diesen Vorschlägen gelöst?
Eine Gesetzesänderung, die
Religionsunterricht zum Wahlpflichtfach macht,
ändert an dem Rechtsanspruch der
islamischen Föderation auf den Status einer
anerkannten Religionsgemeinschaft überhaupt
nichts und auch nicht an ihrem Anspruch auf
Gleichbehandlung mit den christlichen Kirchen.
Der Religionsunterricht würde ordentliches
Lehrfach, aber er müsse in "Übereinstimmung
mit den Grundsätzen der
Religionsgemeinschaften erteilt" werden. Das
Grundgesetz (Art. 7.3) hat die Trennung von
Staat und Kirche teilweise aufgehoben und den
Kirchen eine Mitsprache für den Inhalt des
Religionsunterrichts zugestanden. Dies würde
auch für die Islamische Föderation gelten. Auch
nach der jetzigen Gesetzeslage gelten das
Grundgesetz, die Erziehungsziele des
Schulgesetzes als Vorgaben für den Unterricht
und die Einhaltung kann überprüft werden.
Der Religionsunterricht wird in Berlin von
Lehrkräften unterrichtet, die von den jeweiligen
Religionsgemeinschaften gestellt werden. Mit
dem Anspruch auf Gleichbehandlung kann die
Islamische Föderation für sich das gleiche
Recht beanspruchen. Dies wird auch bei einer
Gesetzesänderung so bleiben, es sei denn, der
Senat würde für alle Religionen von staatlichen
Lehrkräften unterrichten lassen.
Die Einführung des Faches LER in Berlin
würde die Islamische Föderation nicht aus der
Schule katapultieren. LER als Pflichtfach für
alle hätte den Status eines zusätzlichen
Unterrichtsfaches wie Geschichte, Sozialkunde
etc. Daneben hätten die Kirchen immer noch
das Recht auf Erteilung des
Religionsunterrichts und die Föderation auf
Erteilung des Islam. In Brandenburg gibt es
neben dem Fach LER den Religionsunterricht
auf derselben rechtlichen Grundlage wie in
Berlin. Die Funktion eines staatlichen
Angebotes LER ist es nicht, den religiös
gebundenen Unterricht als Bekenntnisfach zu
ersetzen. Die religiöse Unterweisung kann nur
durch die Religionsgemeinschaften erteilt
werden. Ein Fach in staatlicher Regie hat
bekenntnisneutral zu sein. Den Rechtsanspruch
auf Erteilung von Religionsunterricht tangiert
ein solches Angebot nicht.
Die Islamische Föderation wird nur mit dem
Nachweis ihrer Verfassungswidrigkeit aus der
Schule verbannt werden können. Oder mit dem
Nachweis, dass es sich nicht um eine
Religionsgemeinschaft handelt. Dieser ist
bisher nicht erbracht worden. Politische
Vorbehalte gegen die Islamische Föderation
reichen nicht aus, ihr ein Grundrecht zu
versagen, wenn der Vorbehalt nicht rechtlich
verwertbar untermauert wird. Nur so wird man
den Gleichheitsanspruch unterschiedlicher -
auch islamischer - Religionsgemeinschaften
vor dem Gesetz wahren können. Das
Grundgesetz gewährleistet im Artikel 4 die
Glaubens- und Gewissensfreiheit, dies umfasst
die Freiheit zu glauben oder auch nicht zu
glauben. Die Berliner Regelung, in der freiwillig
von Eltern und Jugendlichen gewählt werden
kann, ob und welches Angebot von Kindern und
Religionsgemeinschaften, auch nicht-religiöser
Weltanschauungsgemeinschaften
wahrgenommen wird, sichert die positive und
die negative Religionsfreiheit am ehesten.
Ganz sicher sollte im allgemeinbildenden
Bereich die Information über unterschiedliche
Religionen, philosophische Deutungssysteme
und kulturelle Wertsysteme angesichts einer
Gesellschaft, in der Menschen mit sehr
unterschiedlichen kulturellen Hintergründen
zusammenleben, erweitert werden. Ob dies mit
einem weiteren Fach geschieht oder ob nicht
die Chance ergriffen wird, die
Fächerlandschaft zu Lernbereichen zu
strukturieren, sollte überlegt werden. Das
könnte ein Lernbereich, Ethik, Philosophie,
Religionskunde, Sozialkunde leisten. Eine
staatliche Schule sollte auch das positive
Angebot, authentischer Glaubensvermittlung
durch Religions- und
Weltanschauungsgemeinschaften vorsehen.
Dies ist ein Recht von Kindern und Eltern, auf
eine mündige Wahl und Ausübung der
Glaubensfreiheit vorbereitet zu werden und
kein Privileg von Kirchen.
Sybille Volkholz war 1989/90 Schulsenatorin im
rot-grünen Senat und bis 1999 Abgeordnete
der Fraktion Bündnis90/Die Grünen.
http://141.28.217.101/angebot-frei/po-demo/...undinfo/einfuehrung.htm